Vermieter können sich unter bestimmten Bedingungen die Zins- und Tilgungsraten für die Finanzierung der vermieteten Immobile stunden lassen. Der Vermieter muss hierbei darlegen, dass die Corona-Pandemie Grund für die verlangte Stundung ist.
“Immobilienfinanzierung in der Corona-Zeit”
Mit dieser Stundung soll verhindert werden, dass die Entlastung des Mieters für den Vermieter eine Belastung wird.
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